IKK – Innungskrankenkassen

Die Innungskrankenkassen gehören der gesetzlichen Krankenversicherung an. Sie versichern knapp 5,5 Millionen Menschen und damit 7,8 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland.

Ein Großteil der Innungskrankenkassen entwickelte sich aus Gesellenbrüderschaften. Das waren selbstständige Gesellenorganisationen, die gewerkschaftliche Aufgaben sowie Funktionen einer Krankenkasse erfüllten. Seit dem Jahr 1883 und der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Otto von Bismarck übernahmen sie die Aufgaben der nun gesetzlichen Krankenkassen. Mit der Zugehörigkeit eines Betriebes oder eines Konzerns zu einer Innung wurden die dort beschäftigten Mitarbeiter automatisch Mitglied der jeweiligen Innungskrankenkasse.

Aufgrund der Liberalisierung des Krankenkassenwahlrechtes am 01. Januar 1996 ist heute allen Bürgern Deutschland freigestellt, Mitglied bei einer Innungskrankenkasse zu werden. Aufgrund zahlreicher Fusionen zu Landeskassen gibt es heute jedoch nur noch sechs verschiedene Innungskrankenkassen:

  • BIG direkt gesund
  • IKK Brandenburg und Berlin
  • IKK Nord
  • IKK Südwest
  • IKK gesund plus
  • IKK classic

 

Diese sind mit dem Beschluss der Selbstverwaltung heute für alle Versicherten geöffnet. Davon auszuschließen sind allerdings einige Kassen, die nur für bestimmte Bundesländer geöffnet sind. Diese Innungskrankenkassen versichern ausschließlich die Personen, die im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Kasse wohnen bzw. arbeiten.

Die Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen e.V. (IKK e.V.) dient der Interessenvertretung der einzelnen Kassen auf Bundesebene. Seit dem 01. Januar 2009 ist der IKK e.V. in Berlin aktiv und verfolgt das Ziel, ein selbstständiges handwerks- bzw. mittelstandsnahes Krankenversicherungssystem zu erhalten.