AOK – die allgemeinen Ortskrankenkassen

In Deutschland gibt es momentan 11 Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) in welchen über 24 Millionen Menschen versichert sind. Dies entspricht über ein Drittel der Bevölkerung.

Kennzeichnend für die AOKen sind der regionale Bezug. So gibt es keine Ortskrankenkasse welche bundesweit geöffnet ist.

  • AOK Baden-Württemberg
  • AOK Bayern
  • AOK Bremen/Bremerhaven
  • AOK in Hessen
  • AOK Niedersachsen
  • AOK Nordost
  • AOK NORDWEST
  • AOK PLUS
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
  • AOK Rheinland/Hamburg
  • AOK Sachsen-Anhalt

 

So wie für alle gesetzlichen Krankenkassen ist auch für die AOK die wesentliche Rechtsgundlage das SGB V. Demnach ist es ihre Aufgabe als Solidargemeinschaft die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Dies erfolgt durch Aufklärung, Beratung und Leistungserbringung. Die Leistungserbringung bestimmt sich dabei nach der medizinischen Notwendigkeit. Somit wird sichergestellt, dass alle Versicherte unabhängig ihres Alters, ihren Familienstandes und ihrer finanziellen Belastbarkeit Anspruch auf die gleichen Leistungen haben.