Pflegeversicherung

Die Pflegeversicherung ist in Deutschland Teil der Sozialversicherung und dient zur Vorsorge vor dem finanziellen Risiko der Pflegebedürftigkeit. In diesem Fall erbringt die Versicherung Geld- und Sachleistungen für die erforderliche Pflege des Versicherungsnehmers.

Im Jahr 1995 wurde die Pflegeversicherung eingeführt. Seit der Gesundheitsreform 2006 besteht zudem eine allgemeine Krankenversicherungspflicht, die alle Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland betrifft. Jeder gesetzlich Krankenversicherte ist automatisch auch pflegeversichert.

Die gesetzliche Pflegeversicherung bietet den Versicherten die gleichen Leistungen bei einem einheitlichen Beitragssatz. Sie stellt eine soziale Grundversicherung mit unterstützenden Hilfeleistungen dar. Mit dem Eintreten der Pflegebedürftigkeit eines Versicherten prüft die Krankenkasse die zur medizinischen Rehabilitation nötigen Mittel. Dazu wird durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung der Grad der Hilfebedürftigkeit geprüft und in Form von drei Pflegestufen unterschieden. Diese Stufen gliedern sich folgender Maßen:

  • Pflegestufe I: erheblich pflegebedürftig
  • Pflegestufe II: schwer pflegebedürftig
  • Pflegestufe III: schwer pflegebedürftig

 

Die Leistungen der Pflegeversicherung umfassen die Finanzierung der Grundpflege sowie der hauswirtschaftlichen Versorgung. Zu den regulären Leistungen gehören ein Pflegegeld für Pflegehilfen, Tages- und Nachtpflege, Pflegehilfsmittel, Pflegekurse für Angehörige und Pflegepersonen sowie Zuschüsse zur pflege gerechten Umgestaltung des Wohnumfeldes.