Prinzip der Selbstverwaltung

Die Gesundheitsversorgung in Deutschland unterscheidet sich grundlegend von den Strukturen in anderen Ländern, beispielsweise Schweden oder Großbritannien. Die staatlichen Regelung und Organisation ist dort sehr viel stärker ausgeprägt. In Deutschland gilt das Prinzip der Selbstverwaltung, wonach die Krankenkassen verpflichtet sind, gesetzliche Rahmenbedingungen zu erfüllen. Versicherte Personen, Beitragszahlende und Leistungserbringende organisieren sich in eigenständigen Verbänden.

Innerhalb der Krankenkassen wird das Prinzip der Selbstverwaltung durch den Verwaltungsrat gewährleistet. Die ehrenamtlichen Vertreter werden alle 6 Jahre neu gewählt und kontrollieren in erster Linie den Vorstand. Alle Krankenkassen sind im GKV-Spitzenverband vertreten.

Auf Länderebene existieren Kassenärztliche Vereinigungen. Mitglieder sind alle Ärzte, die im Rahmen der Gesetzlichen Krankenversicherung zur Behandlung von sozialversicherten Personen zugelassen sind. Das schließt sowohl niedergelassene als auch angestellte Ärzte (beispielsweise in Krankenhäusern) ein. Die Vereinigungen der einzelnen Bundesländer bilden die Kassenärztliche Bundesvereinigung.

Die Krankenkassen und die Kassenärztlichen Vereinigungen müssen ihren Mitgliedern gegenüber Rechenschaft über die Verwendung der Mittel ablegen.