Knappschaft

Die Knappschaft ist eine gesetzliche Krankenversicherung und gehört der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See an. Ihr Name änderte sich im Jahr 2002 von „Bundesknappschaft“ in „Knappschaft. Heute sind rund 1,75 Millionen Menschen Mitglied der bundesweit geöffneten Krankenkasse Knappschaft-Bahn-See (KBS).

Mit der beurkundeten Gründung der Knappschaft am 28. Dezember 1260 ist sie die älteste Sozialversicherung der Welt. Ehemals war die Mitgliedschaft den Versicherten der Knappschaftlichen Rentenversicherung vorbehalten. Diese Regelung wurde jedoch mit den neuen gesetzlichen Bestimmungen des Jahres 2007 aufgehoben, wodurch diese Krankenkasse heute für alle Versicherungsnehmer geöffnet ist. Im Jahr 2008 fusionierte die Knappschaft mit der selbständigen See-Krankenkasse und besitzt ihren Hauptsitz seitdem in Bochum.

Als gesetzliche Krankenkasse garantiert die Knappschaft-Bahn-See eine umfassende medizinische Versorgung entsprechend dem gesetzlich festgeschriebenem Leistungsumfang und unabhängig von Einkommen bzw. Alter des Versicherten. Zusätzlich bietet sie folgende ergänzenden Leistungen an:

 

  • Homöopathie
  • Akupunktur bei chronischen Kopf- und Gelenkschmerzen
  • PH-Selbsttest für Schwangere
  • umfassende stationäre bzw. ambulante Hospizleistungen
  • Unterstützung bei Behandlungsfehlern
  • Haushaltshilfen

 

In der Vergleichsstudie des „Kundenmonitor Deutschland 2011“ konnte die Knappschaft jeweils in den Kategorien „Preis-Leistungs-Verhältnis“ und „Weiterempfehlungsabsicht“ den ersten Platz belegen.

Ersatzkrankenkassen (EK)

Ersatzkrankenkassen gehören zur gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland. Dieser Begriff bezeichnete deren ehemalige Funktion als Ersatzkasse für die Allgemeine Ortskrankenkasse (AOK). Im Gegensatz zu Angestellten, die die Wahl zwischen der AOK und verschiedenen Ersatzkrankenkassen hatten, gehörten früher grundsätzlich alle Arbeiter der AOK an, insofern es keine verbindliche Betriebskrankenkasse oder eine für den Berufszweig zuständige Ersatzkrankenkasse gab.

Die folgenden Krankenkassen gehören zu den Ersatzkrankenkassen:

  • Barmer GEK
  • hkk Krankenkasse
  • DAK-Gesundheit
  • HEK – Hanseatische Krankenkasse
  • KKH-Kaufmännische Krankenkasse
  • TK – Techniker Krankenkasse

Heute sind die Ersatzkrankenkassen für alle Versicherungsnehmer geöffnet und können somit von Angestellten und Arbeitern gleichermaßen genutzt werden. Besonders interessant sind sie jedoch für Selbständige und Freiberufler, wenn diese verheiratet sind und Kinder haben. In diesem Fall können sie die kostenfreie Familienversicherung als Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung, der die Ersatzkrankenkasse angehört, nutzen.

Betriebskrankenkassen (BKK)

Die über 100 Betriebskrankenkassen gehören der gesetzlichen Krankenversicherung an. Rund 12 Millionen Menschen und damit 16,7 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland sind Mitglied einer Betriebskrankenkasse.

Betriebskrankenkassen sind Körperschaften des öffentlichen Rechts mit Selbstverwaltung. Ursprünglich waren sie als Krankenversicherungsträger ausschließlich für Betriebe und Konzerne mit mindestens 1000 Versicherungspflichtigen zuständig. Die Mitgliedschaft bei einer dieser Kassen war den Beschäftigten jedoch freigestellt. Mit der Liberalisierung des Krankenkassenwahlrechtes am 01. Januar 1996 haben sich viele Betriebskrankenkassen für alle Personen mit einem Wohnsitz in Deutschland geöffnet. Nur etwa 30 Prozent der Kassen sind nicht allgemein zugänglich und versichern ausschließlich aktuelle und ehemalige Firmenmitarbeiter sowie deren Familienangehörige.

Die einzelnen BKKen gehören jeweils einem für sie zuständigen Landesverband an, welcher sich nach dem Hauptsitz der Kasse richtet. Man unterscheidet folgende Landesverbände:

 

  • Landesverband der Betriebskrankenkassen Hessen
  • Landesverband der Betriebskrankenkassen Bayern
  • Landesverband der Betriebskrankenkassen Baden-Württemberg
  • Landesverband der Betriebskrankenkassen Mitte
  • Landesverband der Betriebskrankenkassen Nordwest

 

Eine Ausnahme stellt hierbei die Bahn-BKK dar. Die Landesverbände und die Bahn-BKK bilden zusammen den BKK-Bundesverband. Dieser fungiert als Interessenvertretung der einzelnen betriebsbezogenen Krankenkassen und ist unter anderem zuständig für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, den Dialog mit Politik und Organisationen des Gesundheitswesens sowie die Pflege der Marke BKK.

IKK – Innungskrankenkassen

Die Innungskrankenkassen gehören der gesetzlichen Krankenversicherung an. Sie versichern knapp 5,5 Millionen Menschen und damit 7,8 Prozent der gesetzlich Versicherten in Deutschland.

Ein Großteil der Innungskrankenkassen entwickelte sich aus Gesellenbrüderschaften. Das waren selbstständige Gesellenorganisationen, die gewerkschaftliche Aufgaben sowie Funktionen einer Krankenkasse erfüllten. Seit dem Jahr 1883 und der Einführung der gesetzlichen Krankenversicherung durch Otto von Bismarck übernahmen sie die Aufgaben der nun gesetzlichen Krankenkassen. Mit der Zugehörigkeit eines Betriebes oder eines Konzerns zu einer Innung wurden die dort beschäftigten Mitarbeiter automatisch Mitglied der jeweiligen Innungskrankenkasse.

Aufgrund der Liberalisierung des Krankenkassenwahlrechtes am 01. Januar 1996 ist heute allen Bürgern Deutschland freigestellt, Mitglied bei einer Innungskrankenkasse zu werden. Aufgrund zahlreicher Fusionen zu Landeskassen gibt es heute jedoch nur noch sechs verschiedene Innungskrankenkassen:

  • BIG direkt gesund
  • IKK Brandenburg und Berlin
  • IKK Nord
  • IKK Südwest
  • IKK gesund plus
  • IKK classic

 

Diese sind mit dem Beschluss der Selbstverwaltung heute für alle Versicherten geöffnet. Davon auszuschließen sind allerdings einige Kassen, die nur für bestimmte Bundesländer geöffnet sind. Diese Innungskrankenkassen versichern ausschließlich die Personen, die im jeweiligen Zuständigkeitsbereich der Kasse wohnen bzw. arbeiten.

Die Gemeinsame Vertretung der Innungskrankenkassen e.V. (IKK e.V.) dient der Interessenvertretung der einzelnen Kassen auf Bundesebene. Seit dem 01. Januar 2009 ist der IKK e.V. in Berlin aktiv und verfolgt das Ziel, ein selbstständiges handwerks- bzw. mittelstandsnahes Krankenversicherungssystem zu erhalten.

AOK – die allgemeinen Ortskrankenkassen

In Deutschland gibt es momentan 11 Allgemeine Ortskrankenkassen (AOK) in welchen über 24 Millionen Menschen versichert sind. Dies entspricht über ein Drittel der Bevölkerung.

Kennzeichnend für die AOKen sind der regionale Bezug. So gibt es keine Ortskrankenkasse welche bundesweit geöffnet ist.

  • AOK Baden-Württemberg
  • AOK Bayern
  • AOK Bremen/Bremerhaven
  • AOK in Hessen
  • AOK Niedersachsen
  • AOK Nordost
  • AOK NORDWEST
  • AOK PLUS
  • AOK Rheinland-Pfalz/Saarland
  • AOK Rheinland/Hamburg
  • AOK Sachsen-Anhalt

 

So wie für alle gesetzlichen Krankenkassen ist auch für die AOK die wesentliche Rechtsgundlage das SGB V. Demnach ist es ihre Aufgabe als Solidargemeinschaft die Gesundheit ihrer Versicherten zu erhalten, wiederherzustellen oder ihren Gesundheitszustand zu bessern. Dies erfolgt durch Aufklärung, Beratung und Leistungserbringung. Die Leistungserbringung bestimmt sich dabei nach der medizinischen Notwendigkeit. Somit wird sichergestellt, dass alle Versicherte unabhängig ihres Alters, ihren Familienstandes und ihrer finanziellen Belastbarkeit Anspruch auf die gleichen Leistungen haben.