Krankenversicherung für Freiberufler

In Deutschland besteht seit einigen Jahren die allgemeine Versicherungspflicht (gilt auch für Freiberufler). Der Freiberufler hat die Auswahl zwischen der GKV und der PKV. Die freiwillige Versicherung in der GKV ist für Freiberufler möglich, wenn sie zuvor pflichtversichert waren oder wenn sie erstmals eine Beschäftigung aufnehmen und wegen Überschreitung der Pflichtversicherungsgrenze versicherungsfrei sind.