Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung greift in der Regel für folgende Personen:
- Personen, die in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen und deren Arbeitsentgelt über 450 € und unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2017: 4.800 € pro Monat) liegt
- Studierende, Auszubildende und PraktikantInnen
- Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld, Beiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen (EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld)
- Rentnerinnen und Rentner