Pflichtmitgliedschaft

Die Versicherungspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung greift in der Regel für folgende Personen:

  • Personen, die in einem versicherungspflichtigen Beschäftigungsverhältnis stehen und deren Arbeitsentgelt über 450 € und unter der Jahresarbeitsentgeltgrenze (2017: 4.800 € pro Monat) liegt
  • Studierende, Auszubildende und PraktikantInnen
  • Bezieherinnen und Bezieher von Arbeitslosengeld, Beiträge werden von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter übernommen (EmpfängerInnen von Arbeitslosengeld)
  • Rentnerinnen und Rentner